Charta für den Internetzugang im Hotel Belle-Vue in Marseille

IT-Charta

„Der Nutzer des Internetzugangs verpflichtet sich, diesen Zugang nicht zu Zwecken der Vervielfältigung, Darstellung, Zugänglichmachung oder öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich oder durch ein Leistungsschutzrecht geschützten Werken oder Gegenständen wie Texten, Bildern, Fotografien, Musikwerke, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele, ohne Genehmigung.

Der Benutzer wird darüber informiert, dass Sharing-Software bei Verbindung mit dem Internet heruntergeladene Dateien automatisch verfügbar machen kann. Wenn Sharing-Software zum Herunterladen geschützter Werke verwendet wurde, ist es daher besser, diese zu deaktivieren.

Der Benutzer ist außerdem verpflichtet, die von definierten Sicherheitsrichtlinien einzuhalten SARL HOTEL BELLEVUE, 34 quai du port 13002 Marseille, sowie die Regeln für die Nutzung des Netzwerks und der Computerausrüstung.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Inhaber des Internetzugangs in diesem Fall SARL HOTEL BELLEVUE, 34 quai du port 13002 Marseille, verpflichtet ist, diesen Zugang zu sichern. Und zwar so, dass sie nicht zum Zweck der Vervielfältigung, Darstellung, Zugänglichmachung oder öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Objekten verwendet werden, die durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt sind, da sonst eine strafrechtliche Verfolgung droht.

Diese Verantwortung des Zugangsinhabers schließt in keiner Weise die Verantwortung des Nutzers aus, dem eine Rechtsverletzung vorgeworfen werden kann (Artikel L. 335-3 des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum ).

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